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   BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76   

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https://dejure.org/1977,3326
BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76 (https://dejure.org/1977,3326)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1977 - 1 StR 631/76 (https://dejure.org/1977,3326)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1977 - 1 StR 631/76 (https://dejure.org/1977,3326)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer gemeinschaftlichen Verteidigung im Sinne des § 146 StPO (Strafprozessordnung) - Rechtskräftiger Abschluss des Verfahrens gegen den Mittäter - Konkreter Interessenwiderstreit zwischen der Verteidigung des Angeklagten einerseits und eines Mittäters andererseits ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
    Zwar steht Rechtsanwalt R. in einem Sozietätsverhältnis mit Rechtsanwalt W., der "gemeinschaftlicher Verteidiger" des Angeklagten P. und des in einem gesonderten Verfahren als Mittäter P. verurteilten Abdulkadir Mu. war; der Umstand allein, daß der Verteidiger mit dem Verteidiger eines Mitbeschuldigten in einer Anwaltssozietät verbunden ist, begründet aber noch nicht die Annahme einer gemeinschaftlichen Verteidigung im Sinne des § 146 StPO (BVerfG NJW 1977, 99).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
    Ein im Ausland wohnender Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung dann unerreichbar, wenn er dort nicht im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann oder wenn der persönliche Eindruck von dem Zeugen so entscheidend ist, daß eine Vernehmung durch einen ersuchten Richter für die Wahrheitsfindung wertlos ist; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach eigener pflichtgemäßer Überzeugung zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76), wobei er nicht gehindert ist, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteile vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 - und vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
    Auf die Verletzung des § 146 StPO kann die Revision mit Erfolg jedoch nur gestützt werden, wenn die Verteidigung der mehreren Beschuldigten durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger der Aufgabe der Verteidigung im Einzelfall tatsächlich widerspricht (BGHSt 27, 22); im übrigen muß die Revision - ebenso wie bei allen anderen Verfahrensrügen - die die Rügen begründenden Tatsachen im einzelnen vortragen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76

    Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter -

    Auszug aus BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
    Der Revision ist zuzugeben, daß § 146 StPO verletzt ist; denn gemeinschaftliche Verteidigung kann selbst dann vorliegen, wenn das Verfahren gegen den Mittäter rechtskräftig abgeschlossen ist (BGHSt 26, 367, 370/371), jedenfalls dann, wenn wie im vorliegenden Falle noch ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des rechtskräftig abgeurteilten Mittäters anhängig ist.
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
    Ein im Ausland wohnender Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung dann unerreichbar, wenn er dort nicht im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann oder wenn der persönliche Eindruck von dem Zeugen so entscheidend ist, daß eine Vernehmung durch einen ersuchten Richter für die Wahrheitsfindung wertlos ist; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach eigener pflichtgemäßer Überzeugung zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76), wobei er nicht gehindert ist, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteile vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 - und vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77).
  • BGH, 07.09.1977 - 1 StR 443/77

    Verweigerung eines ausländischen Zeugen zur Vernehmung vor einem deutschen

    Auszug aus BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
    Ein im Ausland wohnender Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung dann unerreichbar, wenn er dort nicht im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann oder wenn der persönliche Eindruck von dem Zeugen so entscheidend ist, daß eine Vernehmung durch einen ersuchten Richter für die Wahrheitsfindung wertlos ist; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach eigener pflichtgemäßer Überzeugung zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76), wobei er nicht gehindert ist, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteile vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 - und vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77).
  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 502/76

    Ordnungsgemäße Ablehnung der Vernehumg eines Zeugen - Verlesung der

    Auszug aus BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
    Ein im Ausland wohnender Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung dann unerreichbar, wenn er dort nicht im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann oder wenn der persönliche Eindruck von dem Zeugen so entscheidend ist, daß eine Vernehmung durch einen ersuchten Richter für die Wahrheitsfindung wertlos ist; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach eigener pflichtgemäßer Überzeugung zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76), wobei er nicht gehindert ist, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteile vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 - und vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77).
  • BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70

    Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung im Ausland - Zulässigkeit der Mitteilung

    Auszug aus BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76
    Ein im Ausland wohnender Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung dann unerreichbar, wenn er dort nicht im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann oder wenn der persönliche Eindruck von dem Zeugen so entscheidend ist, daß eine Vernehmung durch einen ersuchten Richter für die Wahrheitsfindung wertlos ist; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach eigener pflichtgemäßer Überzeugung zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76), wobei er nicht gehindert ist, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (BGH, Urteile vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70 - und vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77).
  • OLG Stuttgart, 04.05.1999 - 1 Ws 59/99

    Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen eines gemeinschaftlichen Vergehens gegen

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  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Im besonderen ist der im Ausland wohnende Zeuge nach ständiger Rechtsprechung dann unerreichbar, wenn der persönliche Eindruck von dem Zeugen so entscheidend ist, daß eine Vernehmung durch den ersuchten Richter (oder den Konsul) für die Wahrheitsfindung wertlos ist; ob dies der Fall ist, hat wiederum der Tatrichter nach eigener pflichtgemäßer Überzeugung zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 29. November 1977 - 1 StR 631/76 -).
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